CBAM: Sind Sie sicher, dass der Import aus Nicht-EU-Ländern immer noch eine gewinnbringende Wahl ist? Erfahren Sie, wie Sie sich mit Atlantic Man. auf die Veränderung vorbereiten können.

In den letzten Jahren wird viel über den Grenzausgleichsmechanismus für Kohlenstoff (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) gesprochen. Es handelt sich um eine neue Verordnung, die in der Europäischen Union eingeführt wurde, um ein faires Preissystem für Waren zu schaffen deren Produktion zu hohen Treibhausgasemissionen führt, und gilt sowohl für europäische als auch für ausländische Unternehmen. Dieses Instrument wurde geschaffen, um dem Phänomen des „Carbon Leakage“ entgegenzuwirken, d.h. der Verlagerung der Produktion in Länder mit weniger strengen Umweltvorschriften, wodurch die von der Europäischen Union festgelegten Klimaziele gefährdet werden.

Der CBAM gilt für sechs Hauptkategorien von Waren mit hohen Treibhausgasemissionen:

  • Eisen/Stahl

  • Aluminium

  • Zement

  • Düngemittel

  • Elektrizität

  • Wasserstoff

    Aufgrund dieser Verordnung müssen importierende Unternehmen verschiedene Verpflichtungen erfüllen, darunter die Erfassung und Berichterstattung detaillierter Daten über die eingebetteten Emissionen, sowie die Vorbereitung auf die finanziellen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der CO2-Bepreisung.

    Mit dem CBAM müssen Unternehmen, die Waren in die EU importieren, Zertifikate erwerben, um die in den Produkten enthaltenen Kohlenstoffemissionen abzudecken, und sich dabei an das Emissionshandelssystem der EU (EU ETS) anpassen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass der Import von im Ausland produzierten Gütern, die mit größerer Umweltbelastung hergestellt wurden, in den kommenden Jahren wirtschaftlich nicht mehr vorteilhaft sein wird.

    Die Phasen des CBAM:

    • 12/2019Ankündigung des Europäischen Green Deals

      Ziel: Die EU bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent machen
    • 09/2021Vorlage des Vorschlags an das Europäische Parlament und den Rat der EU

    • 05/2023Verabschiedung der Verordnung (EU) 2023/956 zur Einführung des CBAM

    • 01/10/2023 - 31/12/2025Übergangsphase des CBAM

      Verpflichtung zur vierteljährlichen Überwachung und Meldung der in den Produkten enthaltenen Emissionen.
    • 07/2024Verpflichtung zur Verwendung primärer Daten über eingebettete Emissionen, nicht mehr geschätzter Werte

    • 31/01/2025Frist für die Einreichung des sogenannten CBAM-Berichts

      Betreffend die Importaktivitäten von Eisen- und Stahlerzeugnissen (und mehr).
    • 01/01/2026Operative Phase des CBAM

      Verpflichtung zum Kauf von CBAM-Zertifikaten zum Ausgleich der Emissionen importierter Produkte.
    • 31/05/2027Frist für die erste CBAM-Erklärung

      Frist, bis zu der gemäß der Verordnung die erste CBAM-Erklärung bezüglich der im Kalenderjahr 2026 importierten Waren eingereicht werden sollte.

    Die Einführung des CBAM stellt neue Herausforderungen dar, insbesondere für den metallverarbeitenden Sektor:

    • Zusätzliche Kosten: Der Kauf von CBAM-Zertifikaten wird die Kosten für Importe aus Nicht-EU-Ländern erhöhen.
    • Berichtspflichten: Während der Übergangsphase (vom 1. Oktober 2023 bis 31. Dezember 2025) müssen Importeure die in den Produkten enthaltenen Emissionen vierteljährlich überwachen und melden.
    • Bürokratische Komplexität: Die Erfassung detaillierter Emissionsdaten wird mehr Verwaltungsressourcen erfordern.
    • Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit: Die zusätzlichen Kosten und Belastungen werden den Import aus Ländern mit weniger strengen Umweltvorschriften weniger vorteilhaft machen.

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